Das Gymnasium ist Teil des Bildungssystems der Schweiz. Der Wechsel an ein Kurzgymnasium kann nach der zweiten und dritten Klasse der Sekundarschule oder nach zwei Jahren an einem Untergymnasium erfolgen. Besonders im Kanton Zürich ist, dass der Wechsel an ein Kurzzeitgymnasium von der Sekundarschule nur nach erfolgreich bestandener Aufnahmeprüfung erfolgen kann. Kinder, welche vorher ein Langgymnasium besucht haben, können ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit an ein Kurzgymnasium wechseln. Das Kurzgymnasium dauert in der Regel vier Jahre. Die Schülerinnen und Schüler wählen dabei ein Maturitätsprofil. Folgende Maturitätsprofile stehen im Kanton Zürich zur Auswahl:
- Altsprachliches Profil (Latein, Altgriechisch)
- Neusprachliches Profil (Englisch, Italienisch, Spanisch)
- Mathematisch-Naturwissenschaftliches Profil (Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, Informatik)
- Wirtschaftlich-Rechtliches Profil
- Musisches Profil (Bildnerisches Gestalten, Musik)
- Sportgymnasium
Alle dieser Maturitätsprofile vermitteln eine gemeinsame Ausbildung in den Grundlagenfächern, wobei je nach Profil unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden können.
Es besteht auch die Möglichkeit einen zweisprachigen Maturitätsgang zu absolvieren. Der zweisprachige Maturitätsgang steht allen Schülern/innen ab der dritten Klasse offen und dauert je nach Gymnasium zwischen zwei und vier Jahren. In Zürich werden folgende zweisprachige Maturitätsgänge angeboten:
- Deutsch-Französisch
- Deutsch-Englisch
- Deutsch-Italienisch (Liceo Artistico)
Muttersprache Französisch oder Englisch sind keine Voraussetzungen für die zweisprachige Maturität. Da jedoch nur eine begrenzte Anzahl freier Plätze verfügbar ist, besteht kein Anspruch auf Aufnahme.
Wird das Gymnasium erfolgreich abgeschlossen, erhalten die Schüler/innen die gymnasiale Matura, wodurch sie Zugang zu einem Studium an einer universitären Hochschule der Schweiz erlangen.